Laut Schredenwinkler Beköstigungsverordnung von 1904 ist es geboten, nur nacheinander an die Buffet-Tafel zu treten und zwischen sich selbst und dem Vordermann ca. 62,5 cm Abstand zu lassen. Hier exemplarisch zu sehen beim Buffet zum 85. Geburtstag von Kurfried Kerkermaltz.